Musikalische Ausbildung im Musikverein Ebernhahn 1913 e.V.
Musikalische Früherziehung
Der Musikverein unterstützt die musikalische Früherziehung der Kinder durch gemeinsame Auftritte, Vorfinanzierung von Instrumenten, Literatur, Vermittlung von Ausbildern und Gestellung von Hilfsmitteln. Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch den Musikverein.
An die musikalische Früherziehung (Alter der Kinder: ca. 4 – 6 Jahre) schließen sich Blockflötenkurse oder alternativ Rhythmische Erziehung an, um die Zeitspanne bis zum Erlernen eines Musikinstruments zu überbrücken.
Die Eltern der sich in der musikalischen Früherziehung, Blockflötenkursen bzw. rhythmischer Erziehung befindenden Kinder leisten einen vom Vorstand festzusetzenden monatlichen Kostenbeitrag, der sich an dem Prinzip der Kostendeckung orientieren soll.
Ausbilder / Schüler
Die Ausbilder sind in der Regel Mitglieder des Orchesters, die den Schülern den Zugang zum Instrument ermöglichen. Bei Bedarf können vereinsfremde Personen mit der Ausbildung beauftragt werden.
Die Instrumente sollten in der Regel von den einzelnen Auszubildenden angeschafft und finanziert werden (z.B. durch Mietkauf). Bei entsprechender Kassenlage kann in begründeten Einzelfällen eine Anschaffung oder Finanzierung über den Verein erfolgen. Auf die im Anhang 1 beigefügten Richtlinien zur Finanzierung privater Musikinstrumente wird hingewiesen.
Die Grundausbildung soll das Üben der Grundtöne, die Atemtechnik, das vertraut machen mit dem Instrument, das Erlernen der Tonleitern, das Spielen einfacher Übungsstücke sowie die einfache Notenlehre beinhalten. Ziel des Ausbilders muss es sein, seinen Schülern durch Motivation so schnell wie möglich das gemeinsame Musizieren in unserem Orchester zu ermöglichen.
Zur Kostendeckung leisten die Auszubildenden bzw. deren Eltern einen vom Vorstand festzusetzenden monatlichen Kostenbeitrag, der sich am Prinzip der Kostendeckung orientieren soll.
Es steht jedem Schüler frei, auf eigene Kosten Instrumentalausbildung bei einem Musiklehrer zu erhalten, wobei der Verein vermittelnd tätig ist.
Bläserklasse
Zusätzlich zur individuellen Einzelausbildung ist eine Gruppenausbildung im Rahmen einer Bläserklasse möglich. Der Leiter der Bläserklasse erhält eine vom Vorstand festzusetzende Vergütung.
Neben der Teilnahme an der Bläserklasse besteht für jeden Instrumentalschüler die Pflicht, Einzelunterricht zu nehmen.
Ein Wechsel in das Jugendorchester erfolgt in Absprache zwischen den Leitern der Bläserklasse und des Jugendorchesters.
Jugendorchester
Zur Vorbereitung ihrer aktiven Mitwirkung im Erwachsenenorchester sollen die Instrumental- schüler – ggfs. im Anschluss an ihre Mitwirkung in der Bläserklasse – in einem Jugendorchester erste Erfahrungen im musikalischen Zusammenspiel erlernen. Der Leiter des Jugendorchesters erhält eine vom Vorstand festzusetzende Vergütung.
Die Mitglieder des Jugendorchesters werden angehalten, an den vom Kreismusikverband angebotenen musikalischen Lehrgängen (D1 und D2) teilzunehmen. Die Lehrgangskosten sind in der Regel von den Teilnehmern zu zahlen. Der Musikverein kann sich aber entsprechend der Kassenlage an den Kosten beteiligen. Der Vorstand kann die Kostenbeteiligung von der regelmäßigen Probeteilnahme abhängig machen.
Ein Wechsel in das Erwachsenenorchester setzt in der Regel die bestandene Prüfung des D2-Lehrgangs voraus und erfolgt in Absprache zwischen den Dirigenten des Jugend- und Erwachsenenorchesters.
Teilnahme an Lehrgängen
Um ihre in Bläserklasse, Jugend- und Erwachsenenorchester erlernten musikalischen Kenntnisse zu festigen und zu erweitern, sollen die Orchestermitglieder motiviert werden, an Lehrgängen des Kreis- musikverbands (E- und D – Lehrgänge) und des Landesmusikverbands (C-Lehrgänge) teilzunehmen.
Die Lehrgangskosten sind in der Regel von den Teilnehmern zu zahlen. Der Musikverein kann sich aber entsprechend der Kassenlage an den Kosten der E- und D-Lehrgänge beteiligen. Der Vorstand kann die Kostenbeteiligung von der regelmäßigen Probeteilnahme abhängig machen.
Eine Bezuschussung der C-Lehrgänge ist nicht vorgesehen.
Jugend- / Ausbildungsleiter
Der Ausbildungsleiter hat die Aufgabe, den Übergang von der musikalischen Früherziehung über Bläserklasse und Jugendorchester in den Musikverein zu ermöglichen. Er gibt Jungen und Mädchen sowie Erwachsenen die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen.
Es kann zwischen Jugend- und Seniorenarbeit eine Trennung erfolgen.
Der Jugendleiter führt gezielte Neuwerbung durch. Dabei wird er vom Vorstand, den Registerführern sowie den Aktiven des Vereins unterstützt.
Durch gemeinsames Musizieren und Auftritte können die Jugendlichen / Senioren ihre Wertschätzung in der Gruppe erfahren.
Ausbildung, Auftritte und gemeinsame Freizeiterlebnisse
Musikverein Ebernhahn 1913 e.V
Antrag auf Mitgliedschaft im Musikverein Ebernhahn 1913 e.V.
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Musikverein Ebernhahn 1913 e.V.
PERSÖNLICHE DATEN
Name: _________________________ Vorname: ______________________________
Straße/Nr.: ____________________________________________________________
PLZ: __________ Ort: ___________________________________________________
Geburtsdatum: ____ /____ /________ (TT/MM/JJJJ)
Telefon: _______________________ E-Mail: _________________________________
Aktive Mitgliedschaft
O 4-6 J Musikalische Früherziehung Monatlich 15 Euro
O ab 5 Bläserklasse Monatlich 15 Euro + Einzelunterricht
O ab 8 Jugendorchester Monatlich 15 Euro + Einzelunterricht
Instrumente können für 10 Euro / Monat gemietet werden
O ab 14 Jahren Erwachsenenorchester zur Zeit beitragsfrei
Instrumente sind meist Eigentum der Spieler, können jedoch vom Verein vorfinanziert werden.
Inaktive Mitgliedschaft
O Jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12,50 €
O Förderverein Jährlicher Mitgliedsbeitrag 6,50 €
O Spender und Sponsoren bitte den Kassierer kontaktieren
Bisherige aktive Mitgliedschaft in anderen Musikvereinen:
1. von _________ bis _________ Verein: __________________________
2. von _________ bis _________ Verein: __________________________
3. von _________ bis _________ Verein: __________________________
4. von _________ bis _________ Verein: __________________________
Ich bin mit der Erfassung und vereinsinternen Weitergabe meiner Daten einverstanden.
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Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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Unterschrift des Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
Informationen über den Jugendleiter:.. Anrufe bitte nach 19:00 Uhr
Admin : martinbuhr@t-online.de
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